Stadionordnung
Hier finden Sie wichtige Hinweise zur Stadionordnung und zur unbefugten Betretung des Stadions (PDF | 511 KB).
Parkplatzgebühren
Auf den öffentlichen Parkplätzen am Hohenzollern Skistadion werden laut der Parkgebührenverordnung im Zeitraum vom 01. Dezember bis 31. März des Folgejahres Parkgebühren erhoben.
Das Tagesticket pro Fahrzeug beträgt 4,00 €.
Sommerbetrieb
„Ein guter Wintersportler wird im Sommer gemacht!“
Das ARBER Hohenzollern Skistadion bietet eine ganzjährige Nutzungsmöglichkeit.
Im Sommer stehen 2,3 km der asphaltierten Strecken als Rollerbahn für Trainingszwecke zur Verfügung, Alle Langläufer und Inlineskater können unter idealen Voraussetzungen auch in der warmen Jahreszeit trainieren. Das steigert die Chancen für jeden einzelnen Sportler.
Folgen Sie den Spuren internationaler Größen des Biathlon- und Langlaufsports!
ACHTUNG! Um unnötige Verletzungen zu vermeiden, wird das Tragen einer entsprechenden Schutzausrüstung inkl. Helm empfohlen.
Material- und Gewehrverleih
Die eigene Ausrüstung ist mitzubringen oder kann gegen eine Gebühr von 10 Euro pro Person und Ausrüstung ausgeliehen werden. Das Gewehr wird zur Verfügung gestellt.
Kontakt:
Verwaltung ARBER Hohenzollern Skistadion
ARBERLAND Betriebs gGmbH
Geschäftsführer: Herbert Unnasch
Ansprechpartner: Sepp Schneider
Tel. 09921 / 9605-3113
Fax: 09921 / 9605-101
E-Mail: kontakt@arberland-betriebs-ggmbh.de