Stadionordnungen

Die Stadionordnungen garantieren einen reibungslosen Ablauf und dienen vor allem der Sicherheit der Besucher. Folgende Stadionordnungen sind für den Besuch des Stadionbereichs gültig und wir bitten alle Besucher, diese einzuhalten:

Hinweise zur unbefugten Betretung finden Sie hier zum Download (PDF | 511 KB).

Diese Stadionordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände des ARBER Hohenzollern Skistadions.

Das Funktionsgebäude innerhalb des Skilandesleistungszentrum Arber im ARBER Hohenzollern Skistadion steht nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen als öffentliche Einrichtung grundsätzlich jedermann zur Benutzung zur Verfügung. Die Benutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Funktionsgebäudes im ARBER Hohenzollern Skistadion und regelt dessen Benutzung und Erhebung von Benutzungsgebühren.

Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießstandordnung unterworfen. Es darf nur mit solchen Waffen und Munitionsarten geschossen werden, die durch die behördliche Erlaubnis zugelassen sind. Nicht erlaubt sind das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten sowie unzulässige Schießübungen. Die Einteilung der Stände erfolgt durch die Stadionleitung.